Derzeit muss jedes Unternehmen ab dem 1. Mitarbeiter betriebliche Altersvorsorge anbieten. Ab dem 01.01.2022 muss jedes Unternehmen jedem Mitarbeiter zusätzlich mindestens 15% Zuschuss zu seiner Gehaltsumwandlung gewähren, egal ob Altverträge oder Neuverträge. Wer das nicht pünktlich umsetzt bekommt Probleme.
Alt-Verträge müssen angepasst werden
Es gibt viele Alt-Verträge in Unternehmen, oft von verschiedenen Unternehmen. Verträge, die Vereinbarung zur Entgeldumwandlung und die Pensionsordnung müssen angepasst werden.
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Fachkräftemangel: Attraktive Zusatzleistungen
Im Kampf um die Talente ist es inzwischen ganz normal, dass Unternehmen attraktive Zusatzleistungen bieten. Neben der betrieblichen Altersvorsorge können Mitarbeiter z.B. auf ein Gesundheitskonto zugreifen und Leistungen für Brille, Zahnersatz oder Vorsorge in Anspruch nehmen. Mit Zeitkonten können Mitarbeiter Weiterbildung, Sabbatical, mehr Zeit für die Familie oder vorzeitigen Ruhestand planen. Jeder Mensch kann sein Einkommen durch schwere Krankheit verlieren. Das Unternehmen kann auch hier attraktive Angebote machen.
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Machen Sie Ihr Unternehmen attraktiver
Betriebliche Altersvorsorge
Das gesetzliche Pflichtprogramm stellt das Minimum der betrieblichen Zusatzleistungen dar. Jeder Mitarbeiter erhält verpflichtend min. 15% Zuschuss vom Arbeitgeber. Gute Arbeitgeber bieten hier weitaus mehr. Langjährige Mitarbeiter bauen sich so eine Ansehnliche Altersvorsorge auf.
Bei Krankheit gut versorgt
Über die betriebliche Krankenkasse zeigt das Unternehmen auch Verantwortung, wenn ein Mitarbeiter einmal Krank ist. Die bKV bietet Mittarbeiten Leistungen wie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungen für Brille oder Zahnreinigung bis hin zum Doppelzimmer und Chefarzt im Krankenhaus.
Zeit zur freien Verfügung
Zeit sammelt sich auf Wertkonten und kann flexibel eingesetzt werden. Sabbatical, Weiterbildung oder mehr Zeit für die Familie, werden so planbar.
Der vorzeitige Ruhestand kann so vorbereitet werden. Individuelle Lebensentwürfe werden möglich.