Der absetzbare Betrag erhöht sich von derzeit 90 Prozent auf ganze 100 Prozent in 2025. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von zwei Prozent.
Leider können Sie nicht in unbegrenzter Höhe zuzahlen, dabei sind die Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug zu beachten.
Wie viel können Sie einzahlen?
Die Höchstbeitrag ist an den jeweils gültigen Höchstbetrag zur knappschafteichen Rentenversicherung gekoppelt. 2020 sind daher 25.046, bei Zusammenveranlagten 50.092 € förderfähig.
Berechnung des individuellen Höchstbeitrages