ZUZAHLUNGSOPTION BasisRente

Markus Feistle/ November 28, 2020/ Steuertricks, Vermögen, Versicherung/ 0Kommentare

NUTZEN SIE DIE INTERESSANTE

ZUZAHLUNGSOPTION

Eine Zuzahlung in die Basisrente erhöht Ihre Altersvorsorge und senkt Ihre Steuerlast!

Haben Sie in diesem Jahr noch liquide Mittel zur Verfügung, die Sie gerne gut für Ihre Rente anlegen möchten? Dann ist die Zuzahlungsoption der BasisRente genau das Richtige – egal, ob Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiberufler tätig sind. 

Der Clou: Sie erhöhen nicht nur Ihre Rente, sondern Sie erhalten mit der nächsten Steuererklärung auch eine Rückerstattung in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes der bis zu ca.45% der Einzahlung betragen kann.

Staatlich gefördert

NUTZEN SIE DIE VORTEILE DER BASISRENTE. Als Selbstständiger, Freiberufler oder Angestellter profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Jeder Euro, den Sie in Ihre Basisrente einzahlen, wird vom Staat gefördert.

Der absetzbare Betrag erhöht sich von derzeit 90 Prozent auf ganze 100 Prozent in 2025. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von zwei Prozent.

Leider können Sie nicht in unbegrenzter Höhe zuzahlen, dabei sind die Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug zu beachten. 

Wie viel können Sie einzahlen?

Die Höchstbeitrag ist an den jeweils gültigen Höchstbetrag zur knappschafteichen Rentenversicherung gekoppelt. 2020 sind daher 25.046, bei Zusammenveranlagten 50.092 € förderfähig. 

Berechnung des individuellen Höchstbeitrages

 

25.046 € / bzw. 50.092 €

Beitrag zur Basisrente
Beitrag Deutsche Rentenversicherung
Beitrag berufsst. Versorgungswerk
=MAXIMALER ZUZAHLUNGSBETRAG

Eine genaue Berechnung können Sie von Ihrem Berater erhalten. 

Einzahlungen in die BasisRente können bei der Einkommenssteuerveranlagung in dem Jahr als Sonderausgaben gelten gemacht werden, in dem Sie wirksam gezahlt wurden. Dabei sind die o.g. Höchstbeiträge zu beachten. Hiervon abzuziehen sind bereits geleistete Beiträge in Ihre BasisRente, die Deutsche Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) und berufsständische Versorgungswerke. 

Erläuterungen zur steuerlichen Wirksamkeit

2020 sind 90% der abzugsfähigen Basisrentenaufwendungen abzugsfähig. Der Anteil steigt bis 2025 jährlich um 2% auf 100% an. Von 1 €, den Sie in Ihre Basisrente einzahlen, kommen 41 ct. durch eine Steuererstattung zurück, geht man von einem Grenzsteuersatz von 41% aus. Wie hoch Ihre Rückzahlung ist hängt folglich von Ihrem Genzsteuersatz ab. An der Tabelle unten können Sie in etwa ablesen wie hoch Ihre Rückzahlung bei welchem Einkommen sein wird.

Grenzsteuersatz
Die Tabelle dient nur als Anhaltspunkt. Der Tarif ändert sich jährlich und zeigt möglicherweise nicht den genauen Wert. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Ein Beispiel für Ihre Zuzahlung

Basisrente Einzahlung

 

Timo A. Zuzahlung 9.046 € in 2020, heute 35 Jahre alt, Angestellter, ledig, Bruttojahresgehalt von 69.890 €, gesetzliche Krankenversichert, krichensteuerpflichtig.

 Mit ZuzahlungOhne Zuzahlung
Jahresbeitrag zur Deutschen Rentenversicherung13.000 €13.000 €
Jahresbeitrag BasisRente3.000 €3.000 €
Einmalige Zuzahlung zur Basisrente9.046 €
Höchstbeitrag25.046 € 
Steuerersparnis aus BasisRente-Beiträgen 20204.950 €1.282 €
Zusätzlicher Steuervorteil3.668 € 

Mit einer Zuzahlung profitieren Sie nicht nur von einem zusätzlichen Steuervorteil, sondern erhöhen auch die Leistung Ihrer Versicherung. Bitte beachten Sie, dass für Zuzahlungen Kosten anfallen. Für die genauen Auswirkungen sprechen Sie bitte Ihren Berater an. 

Möchten Sie dieses Jahr eine Zuzahlung machen? 

Sie haben eine BasisRente aber keinen Berater der Sie hier unterstützt? Mit dem Maklerauftrag können Sie mit der Betreuung Ihres Vertrages beauftragen. 

Sie haben keinen persönlichen Berater? Sie können den Vertrag in unsere Betreuung übergeben. Alles bleibt bleibt wie es ist, der Vertrag wird in Zukunft lediglich von uns betreut und Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner. 

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