Aus der Soli-Abschaffung mehr machen

Markus Feistle/ Oktober 5, 2020/ Steuertricks/ 0Kommentare

Mehr Geld - mehr Rücklagen - mehr Sicherheit

Solidatitätszuschlag
mit betriebliche Altersvorsorge mehr erreichen.

Der Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für 90 Prozent der Bundesbürger wegfallen. Damit wird zugleich zusätzliches Budget für Rücklagen oder Altersvorsorge frei. Wie wichtig Rücklagen sein können, sieht man jetzt in der Corona-Krise. 

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Wie man aus der Soli-Ersparnis 30.000 € und mehr macht

Beispiel: Arbeitnehmer geb. 1985, Singel, Brutto 3.000 €. 

==> Nettogehalt 1.932,35 € 

Einsatz der Soli-Ersparnis (22,28 €) in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer Auszahlung von ca. 30.000 €

==> Nettogehalt nach bAV immer noch 1.932,35 € 

Aus 22,28 € Soli-Ersparnis werden 48,56 € betriebliche Vorsorge

Anstatt sich den ersparten Soli-Beitrag von 22,28 € auszahlen zu lassen wird er in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) investiert. 

Dadurch erhält man einen Arbeitgeberzuschuss, weitere Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse und kommt so auf 48,56 €.

Soli-Abschaffung
Soli-Abschaffung

Aus 48,56 € betrieblicher Vorsorge werden zum Ruhestand: 

ca. 30.683,52 € Rentenkapital

Der Beitrag von 48,56 € wird in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, die zum Ruhestand ausbezahlt wird. 

5,5 Prozent der Einkommensteuer fließen in Deutschland als Solidaritätszuschlag in die Staatskasse. Noch. Der Gesetzgeber schafft die Abgabe nämlich für rund 90 Prozent der Steuerzahler ab 2021 ab. Das ist der Fall, weil die Regierung per Gesetz die Freigrenze bei dem Zuschlag deutlich angehoben hat. Aktuell wird der Soli erhoben, sobald die Einkommensteuer den Betrag von 972/1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigt. Künftig liegt diese Grenze bei 16.956/33.912 EUR. Wer darüber liegt, gerät erst einmal in eine sogenannte Milderungszone, in der der Steuersatz für den Soli schrittweise auf 5,5 Prozent steigt. Nur Spitzenverdiener (ab circa 109.451 Euro Bruttolohn) müssen weiterhin komplett bezahlen.

Nach Berechnungen des Finanzministeriums ist der Soli damit künftig bei ledigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern bis zu einem Bruttojahreslohn von etwa 73.000 Euro Geschichte. Eine Familie mit zwei Kindern wird bis zu einem Jahresbruttolohn von etwa 151.000 Euro voll entlastet. Wie hoch die konkrete Ersparnis ausfällt, hängt dabei immer vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Beispiele: Ein kinderloser Single mit einem Jahresbrutto von 70.000 Euro würde rund 700 Euro im Jahr sparen. Eine Familie mit zwei Kindern und Jahreseinkommen von 140.000 Euro sogar rund 1.800 Euro.

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